Heilpraxis Plodzien

Kosten

Die Abrechnung meiner Leistungen basiert auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Leistungen, die nicht nach dem GebüH abgerechnet werden können, werden mit einem Stundensatz von 60,- € berechnet.

Heilpraktikerkosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Eine Zusatzversicherung kann jedoch Abhilfe schaffen. Die Behandlungsleistung ist unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse und in bar gegen Rechnung zu bezahlen.

Bei Interesse oder Fragen stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose und unverbindliche, telefonische Beratung zur Verfügung.

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